Seit dem 1. Januar 2024 sind alle ausländischen Einkünfte, die von einem steuerlichen Einwohner Thailands nach Thailand zurückgeführt werden, steuerpflichtig, unabhängig davon, in welchem Jahr sie erzielt wurden. Dazu gehören Gehälter, Dividenden, Mieten, Renten und Kapitalgewinne, die auf ein thailändisches Konto überwiesen werden.
Die Steueränderung 2024: Was sich geändert hat
Vor 2024 gab es eine Regelung, die es ermöglichte, die Steuer in Thailand auf ausländische Einkünfte zu vermeiden: Es genügte, diese Einkünfte im Jahr des Erhalts nicht zurückzuführen. Diese Regelung zur einjährigen Frist wurde durch das Rundschreiben Por. 161/2566 des thailändischen Finanzamtes, veröffentlicht im September 2023 und in Kraft seit dem 1. Januar 2024, aufgehoben.
Jetzt unterliegt jedes ausländische Einkommen, das nach Thailand überwiesen wird, von einer Person, die mehr als 180 Tage pro Jahr im Land lebt, der Einkommensteuer (PIT), unabhängig von dem Steuerjahr, in dem dieses Einkommen erzielt wurde.
Welche Einkommensarten sind betroffen?
- Gehälter und Vergütungen, die von einem ausländischen Arbeitgeber gezahlt werden
- Dividenden aus ausländischen Unternehmen
- Zinsen, die auf Bankkonten im Ausland erwirtschaftet werden
- Mieten aus Immobilien, die außerhalb Thailands gehalten werden
- Kapitalgewinne aus dem Verkauf von Finanz- oder Immobilienvermögen im Ausland
- Renten, die von einer ausländischen Institution gezahlt werden
- Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit oder Freelance, die für ausländische Kunden remote erbracht werden
⚠️ Achtung
Die Regel gilt, sobald Sie 180 Tage oder mehr in Thailand innerhalb eines Kalenderjahres verbringen, unabhängig von Ihrer Nationalität oder Ihrem Visumtyp. Dies schließt Inhaber von Touristenvisa ein, die Aufenthalte summieren, digitale Nomaden und Rentner mit einem LTR- oder Non-Immigrant O-A-Visum.
Was (noch) nicht steuerpflichtig ist
Ausländische Einkünfte, die nicht zurückgeführt werden – das heißt, die auf einem Bankkonto außerhalb Thailands verbleiben und niemals auf ein thailändisches Konto überwiesen werden – unterliegen grundsätzlich nicht der thailändischen Steuer. Die aktuelle Steuerregelung basiert auf dem Rückführungsprinzip, nicht auf dem Quellenprinzip.
Darüber hinaus können Einkünfte, die durch ein doppelbesteuerungsabkommen zwischen Thailand und Ihrem Herkunftsland gedeckt sind, von Steuerbefreiungen oder -ermäßigungen profitieren. Thailand hat mit mehr als 60 Ländern Abkommen unterzeichnet, darunter Frankreich, Belgien, die Schweiz, Kanada, Marokko und Tunesien.
✅ Praktischer Tipp
Überprüfen Sie, ob Ihr Herkunftsland ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung mit Thailand unterzeichnet hat. Wenn ja, können einige Einkünfte, die bereits in Ihrem Land besteuert wurden, in Thailand von der Steuer befreit oder mit einem Steueranrechnungsbetrag versehen werden. Konsultieren Sie Ihre nationale Steuerbehörde (DGFiP, SPF Finanzen, AFC, ARC, DGI je nach Ihrem Land) oder einen lokalen Steueranwalt.
Anwendbare Steuersätze
Die in Thailand steuerpflichtigen ausländischen Einkünfte unterliegen dem progressiven Steuersatz der Einkommensteuer (PIT), von 5 % bis 35 %, nach Anwendung der in der thailändischen Gesetzgebung vorgesehenen persönlichen Freibeträge.
Für weitere Informationen
Für einen umfassenden Überblick über das thailändische Steuersystem, die geltenden Abkommen und die steuerlichen Meldeverfahren, konsultieren Sie unseren detaillierten Leitfaden: Steuern in Thailand für Expatriates (2026).
⚠️ Hinweis
Dieser Artikel dient nur zu Informationszwecken und stellt keine rechtliche oder steuerliche Beratung dar. Die thailändischen Gesetze und Vorschriften ändern sich regelmäßig. Konsultieren Sie einen qualifizierten Fachmann für Ihre spezifische Situation.
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