In Thailand hat jeder ausländische Arbeitnehmer, der unter einem lokalen Vertrag arbeitet, Anspruch auf mindestens 6 Tage bezahlten Urlaub pro Jahr, nach einem Jahr Betriebszugehörigkeit, gemäß dem Arbeitschutzgesetz. Hinzu kommen mindestens 13 nationale Feiertage pro Kalenderjahr.
Was das thailändische Gesetz über bezahlten Urlaub sagt
Das Arbeitschutzgesetz B.E. 2541 (1998) und seine nachfolgenden Änderungen sind das Referenzgesetz, das die Rechte der Arbeitnehmer in Thailand regelt – unabhängig von ihrer Nationalität. Sobald Sie unter einem lokalen Arbeitsvertrag (nicht im Entsendungsstatus aus Ihrem Herkunftsland) arbeiten, schützt Sie dieses Gesetz in gleichem Maße wie einen thailändischen Arbeitnehmer.
- Jährlicher bezahlter Urlaub: 6 Tage Mindestanspruch nach 1 Jahr ununterbrochener Betriebszugehörigkeit.
- Offizielle Feiertage: mindestens 13 Tage pro Jahr, darunter das thailändische Neujahr (Songkran), der Königstag usw.
- Krankheitsurlaub: bis zu 30 Tage pro Jahr, bezahlt, ohne die Pflicht, ein ärztliches Attest für kurze Abwesenheiten vorzulegen.
- Mutterschaftsurlaub: insgesamt 98 Tage (davon 45 Tage vom Arbeitgeber bezahlt, der Rest von der thailändischen Sozialversicherung übernommen).
- Persönlicher Urlaub: mindestens 3 Tage pro Jahr (je nach Unternehmen variabel).
💡 Gut zu wissen
Die Zahl von 6 Tagen ist ein gesetzliches Minimum. Viele thailändische Arbeitgeber und internationale Unternehmen bieten bereits ab dem ersten Jahr 10 bis 15 Tage an. Überprüfen Sie immer Ihren Arbeitsvertrag, der günstigere Bedingungen vorsehen kann.
Voraussetzungen für den Anspruch auf bezahlten Urlaub
Um Anspruch auf Ihren jährlichen bezahlten Urlaub zu haben, gelten mehrere Bedingungen:
- Sie müssen mindestens 1 Jahr ununterbrochen für denselben Arbeitgeber gearbeitet haben.
- Unter einem Jahr kann der Arbeitgeber nach eigenem Ermessen anteilige Urlaubstage gewähren – dies ist keine gesetzliche Verpflichtung, sondern eine gängige Praxis.
- Der Urlaub muss einvernehmlich mit dem Arbeitgeber geplant werden.
- Nicht genommene Tage können, je nach Vertragsbedingungen, übertragen oder bei Vertragsende entschädigt werden.
⚠️ Achtung
Wenn Sie in Thailand über einen Entsendevertrag aus Ihrem Herkunftsland (Frankreich, Belgien, Schweiz, Kanada, Marokko, Senegal usw.) arbeiten, gelten die Gesetze Ihres Entsendelandes und Ihr ursprünglicher Tarifvertrag – nicht das thailändische Arbeitschutzgesetz. Überprüfen Sie Ihren Vertrag sorgfältig.
Ausländer: die gleichen Rechte wie Einheimische?
Ja, grundsätzlich. Das Arbeitschutzgesetz macht keine Unterscheidung nach Nationalität bezüglich der Urlaubsansprüche. Ein kambodschanischer, französischer, indischer oder kanadischer Arbeitnehmer, der legal in Thailand unter einem lokalen Vertrag arbeitet, hat die gleichen gesetzlichen Rechte wie ein thailändischer Arbeitnehmer.
Dies setzt jedoch voraus, dass Sie über einen gültigen Arbeitsgenehmigung (Work Permit) verfügen. Ohne gültige Arbeitsgenehmigung ist Ihre Beschäftigung illegal und Sie genießen keinen formalen rechtlichen Schutz – auch wenn es in der Praxis Möglichkeiten gibt.
✅ Praktischer Tipp
Bewahren Sie eine unterschriebene Kopie Ihres Arbeitsvertrags und aller Zusatzvereinbarungen auf. Im Falle eines Streits über nicht bezahlten oder abgelehnten Urlaub sind diese Dokumente unerlässlich, um das Arbeitsgericht (thailändisches Arbeitsgericht) oder das Arbeitsministerium (Department of Labour Protection and Welfare) einzuschalten.
Im Falle eines Streits mit Ihrem Arbeitgeber
Wenn Ihr Arbeitgeber sich weigert, Ihnen Ihren gesetzlichen Urlaub zu gewähren oder nicht zu bezahlen, gibt es mehrere Möglichkeiten:
- Kontaktieren Sie das Department of Labour Protection and Welfare (DLPW), das in jeder Provinz vertreten ist.
- Reichen Sie eine Beschwerde beim zuständigen Arbeitsgericht ein.
- Wenden Sie sich an Ihre Botschaft oder Ihr Konsulat, um eine Liste empfohlener lokaler Anwälte zu erhalten.
Für weitere Informationen zu Ihren Rechten als Arbeitnehmer in Thailand, lesen Sie unseren umfassenden Artikel: Arbeitsrecht in Thailand 2026.
⚠️ Hinweis
Dieser Artikel dient nur zu Informationszwecken und stellt keine rechtliche Beratung dar. Die Gesetze und Vorschriften variieren je nach Land und ändern sich regelmäßig. Konsultieren Sie einen qualifizierten Fachmann für Ihre spezifische Situation.
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