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Frage / Antwort

Eine thailändische Gesellschaft gründen, um ein Haus zu kaufen?

Manon
Manon SOS-Expat editorial
Eine thailändische Gesellschaft gründen, um ein Haus zu kaufen?

Ja, eine thailändische Gesellschaft (Thai Company Limited) zu gründen, um eine Immobilie zu erwerben, ist technisch legal, aber stark reguliert. Wenn die Gesellschaft ausschließlich gegründet wird, um das Verbot für Ausländer, Land zu kaufen, zu umgehen, wird sie als betrügerische Konstruktion angesehen, die strafrechtlich verfolgt werden kann.

Warum gründen Ausländer eine thailändische Gesellschaft, um eine Immobilie zu kaufen?

In Thailand ist es Ausländern gesetzlich untersagt, Land (freehold land) in ihrem eigenen Namen zu besitzen. Um diese Einschränkung zu umgehen, gründen einige ausländische Käufer — sei es ein belgischer Geschäftsreisender, ein Schweizer Rentner oder ein marokkanischer Investor — eine thailändische Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Thai Company Limited), an der sie Anteile halten, und lassen die Immobilie von dieser Gesellschaft erwerben.

Technisch gesehen kann die Gesellschaft — als juristische Person in Thailand — Land besitzen. Die thailändischen Behörden, insbesondere das Department of Land und das Department of Business Development (DBD), überwachen jedoch aktiv diese Art von Konstruktionen.

Wann ist diese Konstruktion legal — und wann wird sie illegal?

Die Grenze zwischen Legalität und Betrug wird durch den tatsächlichen Zweck der Gesellschaft definiert:

  • Legal: Die Gesellschaft betreibt eine tatsächliche Geschäftstätigkeit in Thailand (Hotel, Vermietung, Handel), beschäftigt thailändisches Personal, erzielt deklarierte Einnahmen und hält die Immobilie im Rahmen dieser Tätigkeit.
  • Illegal (fiktive Konstruktion): Die Gesellschaft wird ausschließlich gegründet, damit ein Ausländer ein Haus persönlich besitzen kann, ohne tatsächliche Geschäftstätigkeit. Die thailändischen Aktionäre sind „Nominees“ (Strohmann), die keine echten Partner sind. Diese Praxis verstößt gegen das Land Code Act und kann zur Beschlagnahme der Immobilie und strafrechtlichen Verfolgung führen.

⚠️ Achtung

Seit 2006 haben die thailändischen Behörden die Kontrollen über Nominee-Gesellschaften verschärft. Ein Ausländer, der mehr als 49 % einer thailändischen Gesellschaft hält, die Land besitzt, läuft Gefahr, vom DBD untersucht zu werden. Im Falle eines nachgewiesenen Betrugs kann die Immobilie beschlagnahmt und der ausländische Direktor strafrechtlich verfolgt werden.

Die Voraussetzungen für die Gültigkeit der Struktur

  • Die Gesellschaft muss aus mindestens 3 Aktionären bestehen, wobei eine Mehrheit thailändisch sein muss (mindestens 51 % der Anteile in thailändischem Besitz).
  • Die Gesellschaft muss eine tatsächliche Geschäftstätigkeit ausüben, die deklariert und aktiv ist.
  • Die thailändischen Aktionäre müssen echte Partner sein, keine einfachen Nominees, die nur für die Bereitstellung ihres Namens bezahlt werden.
  • Jahresabschlüsse müssen eingereicht und eine Prüfung muss jährlich durchgeführt werden.
  • Die Gesellschaft muss die Körperschaftssteuer und die anfallenden Grundsteuern zahlen.

✅ Praktischer Rat

Bevor Sie eine thailändische Gesellschaft zu Immobilienzwecken gründen, konsultieren Sie einen lokalen Anwalt, der auf thailändisches Immobilienrecht spezialisiert ist. Die rechtliche Struktur sollte von Anfang an mit einer glaubwürdigen Geschäftstätigkeit entworfen werden — nicht nachträglich hinzugefügt werden, um eine Konstruktion zu legalisieren.

Was sind die Alternativen zur thailändischen Gesellschaft?

Wenn Ihr Ziel darin besteht, eine Immobilie persönlich zu nutzen (Wohnsitz, Urlaub), gibt es sicherere Optionen:

  • Die Eigentumswohnung (Condo): Ausländer können direkt bis zu 49 % der Einheiten einer Eigentumswohnanlage kaufen. Dies ist der einfachste und sicherste Weg.
  • Der Erbpachtvertrag (Leasehold): Langfristige Miete von 30 Jahren, vertraglich verlängerbar (in der Praxis bis zu 90 Jahre), beim Land Department registriert.
  • Das Nießbrauchrecht (Usufruct): Nutzungs- und Genussrecht an der Immobilie für einen bestimmten Zeitraum, im Grundbuch (Chanote) eintragbar.

Für eine umfassende Analyse Ihrer Rechte als Ausländer in Thailand, konsultieren Sie unseren Leitfaden: Immobilienkauf in Thailand: Rechte 2026.

⚠️ Hinweis

Dieser Artikel dient nur zu Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Die Gesetze und Vorschriften variieren je nach Land und ändern sich regelmäßig. Konsultieren Sie einen qualifizierten Fachmann für Ihre spezifische Situation.

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FAQ

Kann ein Ausländer 100 % einer thailändischen Gesellschaft besitzen, die Land besitzt?
Nein. Damit eine thailändische Gesellschaft legal Land besitzen kann, müssen mindestens 51 % der Anteile von thailändischen Staatsbürgern gehalten werden. Ein Ausländer kann bis zu 49 % der Anteile halten. Wenn eine ausländische Mehrheit festgestellt wird, kann die Gesellschaft als 'ausländische Gesellschaft' eingestuft werden, die dem Foreign Business Act unterliegt, der den Landbesitz verbietet.
Was ist ein 'Nominee-Aktionär' und warum ist das riskant?
Ein Nominee-Aktionär ist eine thailändische Person, die im Kapital einer Gesellschaft aufgeführt ist, ohne tatsächlich zu investieren, nur um einem Ausländer zu ermöglichen, die effektive Mehrheit des Eigentums zu halten. Diese Praxis ist seit der Verschärfung der Kontrollen nach 2006 in Thailand illegal. Sie setzt den ausländischen Investor strafrechtlichen Verfolgungen, der Zwangsauflösung der Gesellschaft und der Beschlagnahme der betreffenden Immobilie aus.
Sind die Kosten für die Gründung einer thailändischen Gesellschaft hoch?
Die Gründung einer Thai Company Limited beinhaltet Registrierungsgebühren beim DBD (Department of Business Development), lokale Anwaltskosten (häufig zwischen 30.000 und 80.000 THB, je nach Komplexität) sowie laufende Kosten: Buchhaltung, jährliche Prüfung, Einreichung der Abschlüsse. Diese Kosten kommen zu den Grundsteuern hinzu. Außerdem muss ein Mindestkapital entsprechend der deklarierten Geschäftstätigkeit bereitgestellt werden.
Kann man eine Immobilie, die von einer thailändischen Gesellschaft gehalten wird, einfach verkaufen?
Ja, aber die Übertragung ist komplexer als ein direkter Immobilienverkauf. Es gibt zwei Optionen: die Anteile der Gesellschaft zu verkaufen (Transfer of Shares) oder die Immobilie von der Gesellschaft verkaufen zu lassen. In beiden Fällen fallen Steuern an (Grunderwerbssteuer, Körperschaftssteuer auf den Gewinn). Die Due Diligence ist auch für den Käufer umfangreicher, was den Kreis potenzieller Käufer verringern kann.
Ist der 30-jährige Erbpachtvertrag wirklich bis zu 90 Jahre verlängerbar?
Das thailändische Gesetz beschränkt einen Erbpachtvertrag rechtlich auf 30 Jahre, die verlängerbar sind. In der Praxis sehen die Verträge oft zwei aufeinanderfolgende Verlängerungsoptionen von jeweils 30 Jahren vor (also insgesamt 90 Jahre), aber diese Verlängerungen sind nicht automatisch garantiert: Sie hängen vom Willen des thailändischen Eigentümers zum Zeitpunkt der Verlängerung ab. Daher ist es entscheidend, den Vertrag von einem kompetenten lokalen Anwalt erstellen zu lassen und den Erbpachtvertrag beim Land Department zu registrieren, um ihn gegenüber Dritten durchsetzbar zu machen.

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