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Frage / Antwort

Erbpachtvertrag in Thailand: Wie funktioniert das?

Manon
Manon SOS-Expat editorial

In Thailand ermöglicht der Erbpachtvertrag (leasehold) einem Ausländer, ein Nutzungsrecht an einer Immobilie für maximal 30 Jahre zu erwerben, das vertraglich auf bis zu 90 Jahre verlängert werden kann. Er muss zwingend beim Land Department registriert werden, um gegenüber Dritten wirksam zu sein und den Mieter zu schützen.

Was ist der Erbpachtvertrag in Thailand?

Das thailändische Recht (Civil and Commercial Code, Artikel 537–571) regelt den langfristigen Pachtvertrag streng. Im Gegensatz zum Eigentum (freehold), das Ausländern für Grundstücke untersagt ist, stellt der Erbpachtvertrag den gängigsten rechtlichen Weg dar, um eine Immobilieninvestition in Thailand abzusichern.

Der Mieter (Ausländer oder Gesellschaft) erhält ein dingliches Nutzungsrecht an der Immobilie, während das Eigentum (Chanote) im Namen des thailändischen Eigentümers bleibt.

Gesetzliche Dauer und Verlängerung: Was sagt das Gesetz?

Das thailändische Gesetz legt eine maximale Dauer von 30 Jahren pro Vertrag fest. Es ist üblich, eine Verlängerungsklausel für zwei zusätzliche Zeiträume von 30 Jahren einzuschließen, was insgesamt 90 Jahre ergibt. Achtung: Diese Klausel hat für sich genommen keinen rechtlich bindenden Wert – sie hängt vom Wohlwollen des Eigentümers oder seiner Erben ab. Nur der erste Pachtvertrag von 30 Jahren ist nach der Registrierung voll wirksam.

⚠️ Achtung

Eine automatische Verlängerungsklausel auf 90 Jahre ist rechtlich nicht durch die thailändischen Gerichte garantiert. Im Falle des Todes des Eigentümers oder des Verkaufs des Grundstücks sind die Erben oder der neue Käufer rechtlich nicht verpflichtet, nicht registrierte Verlängerungen zu akzeptieren.

Registrierung beim Land Department: Unverzichtbarer Schritt

Damit ein Erbpachtvertrag gültig und gegenüber Dritten wirksam ist, ist die Registrierung beim Land Department (Krom Thi Din) erforderlich, sobald die Dauer 3 Jahre überschreitet. Folgende Dokumente werden in der Regel benötigt:

  • Pachtvertrag in Thai (zweisprachig empfohlen)
  • Originalgrundbuch (Chanote oder Nor Sor 3 Gor)
  • Identitätsnachweis des Mieters (Reisepass) und des Eigentümers
  • Zahlung der Registrierungsgebühren (ca. 1,1 % des gesamten Mietwerts)

✅ Praktischer Rat

Lassen Sie Ihren Pachtvertrag immer von einem lokalen Anwalt, der auf thailändisches Immobilienrecht spezialisiert ist, erstellen und überprüfen, unabhängig von Ihrem Herkunftsland. Ein schlecht formulierter oder nicht registrierter Vertrag lässt Sie im Streitfall ohne echte Rechtsmittel.

Rechte und Pflichten des ausländischen Mieters

Während der Laufzeit des registrierten Pachtvertrags hat der Mieter folgende Rechte:

  • Die Immobilie zu nutzen, zu renovieren und zu betreiben (gemäß den Vertragsbedingungen)
  • Die Immobilie unterzuvermieten, es sei denn, es gibt eine gegenteilige Klausel
  • Den Pachtvertrag durch Erbschaft oder Abtretung zu übertragen (sofern vertraglich erlaubt)
  • Auf dem Grundstück zu bauen, wobei die Bauwerke gemäß Vertrag ihm gehören können

Im Gegenzug ist der Mieter verpflichtet, die vereinbarte Miete zu zahlen, die Immobilie instand zu halten und die im Vertrag festgelegten Nutzungen zu respektieren.

Wichtige Vorsichtsmaßnahmen vor der Unterzeichnung

  • Überprüfen Sie das Grundbuch: Nur ein Chanote (Eigentumstitel) bietet maximale Sicherheit.
  • Identifizieren Sie den tatsächlichen Eigentümer: Bestätigen Sie, dass keine Hypothek oder laufender Streit über die Immobilie besteht.
  • Vermeiden Sie Konstruktionen über Scheinfirmen: Einige Entwickler bieten thailändische Scheinfirmen an – eine illegale Praxis, die mit Sanktionen belegt ist.
  • Konsultieren Sie Ihr Konsulat: Ihre Botschaft oder Ihr Konsulat kann Sie an anerkannte lokale Rechtsressourcen verweisen.

Für weitere Informationen über den rechtlichen Rahmen des Immobilienmarktes in Thailand, konsultieren Sie unseren umfassenden Leitfaden: Immobilienkauf in Thailand: Rechte 2026.

⚠️ Hinweis

Dieser Artikel dient nur zu Informationszwecken und stellt keine rechtliche Beratung dar. Die Gesetze und Vorschriften variieren je nach Land und ändern sich regelmäßig. Konsultieren Sie einen qualifizierten Fachmann für Ihre spezifische Situation.

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FAQ

Kann ein Ausländer wirklich ein Grundstück in Thailand über einen Erbpachtvertrag besitzen?
Ja, das ist die gängigste legale Lösung. Der Ausländer besitzt nicht das Grundbuch (Chanote), hat jedoch ein dingliches Nutzungsrecht, das durch das thailändische Recht für 30 Jahre garantiert wird. Dieses Recht ist nach der Registrierung beim Land Department voll geschützt. Im Gegensatz dazu können Eigentumswohnungen (Condo) bis zu 49 % der Einheiten im Eigentum von Ausländern gehalten werden.
Was passiert, wenn der thailändische Eigentümer während der Laufzeit des Pachtvertrags stirbt?
Wenn der Pachtvertrag korrekt beim Land Department registriert ist, bleibt er für die registrierte Dauer (bis zu 30 Jahre) gegenüber den Erben des Eigentümers wirksam. Diese können den Pachtvertrag vor Ablauf nicht beenden. Die Verlängerungsklauseln über 30 Jahre sind jedoch rechtlich nicht bindend für die Erben. Daher ist es entscheidend, den Pachtvertrag sofort nach der Unterzeichnung registrieren zu lassen und sich von einem lokalen Anwalt beraten zu lassen.
Wie hoch sind die Registrierungsgebühren für einen Erbpachtvertrag in Thailand?
Die Registrierungsgebühren betragen etwa 1,1 % des gesamten Mietwerts des Pachtvertrags (jährliche Miete multipliziert mit der Dauer). Diese Gebühr wird je nach den verhandelten Bedingungen zwischen den Parteien geteilt oder getragen. Notarkosten und Anwaltsgebühren kommen in der Regel hinzu. Es wird empfohlen, ein zusätzliches Budget von 1 bis 2 % des Immobilienwerts für alle rechtlichen und administrativen Gebühren einzuplanen.
Kann man auf einem gepachteten Grundstück in Thailand bauen?
Ja, sofern der Pachtvertrag dies ausdrücklich erlaubt. Es ist üblich, im Vertrag festzulegen, dass die vom Mieter errichteten Bauwerke während der Laufzeit des Pachtvertrags ihm gehören. Bei Ablauf müssen die Rückgabeklauseln oder der Rückkauf der Bauwerke klar definiert sein. Ohne vertragliche Präzisierung gehen die Bauwerke in der Regel nach Ablauf des Pachtvertrags an den Grundstückseigentümer zurück.
Ist der Erbpachtvertrag auf meine Erben übertragbar oder an Dritte abtretbar?
Die Übertragbarkeit und Abtretbarkeit hängen von den im Pachtvertrag festgelegten Klauseln ab. Nach thailändischem Recht kann der Pachtvertrag durch Erbschaft übertragen oder an Dritte abgetreten werden, wenn der Vertrag dies vorsieht und der Eigentümer zustimmt. Es ist unerlässlich, diese Klauseln bei der ursprünglichen Vertragsgestaltung zu verhandeln, da deren Fehlen zukünftige Übertragungen blockieren kann. Ein auf thailändisches Immobilienrecht spezialisierter Anwalt wird dringend empfohlen.

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