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Frage / Antwort

Langzeitmiete von 30 Jahren in Thailand: So funktioniert es!

Manon
Manon SOS-Expat editorial

In Thailand dürfen Ausländer kein Grundstück im vollen Eigentum erwerben. Der Langzeitmietvertrag von 30 Jahren (Leasehold) ist die dominierende legale Lösung: Er ermöglicht es, eine Immobilie bis zu 30 Jahre zu nutzen, die im Kataster eingetragen ist. Eine Verlängerung ist in der Praxis möglich, jedoch nicht gesetzlich garantiert.

Warum ist der 30-Jahre-Mietvertrag in Thailand der Maßstab?

Das thailändische Gesetz (Land Code Act) verbietet es ausländischen Staatsangehörigen, Grundstücke im vollen Eigentum (freehold) zu besitzen. Um diese gesetzliche Einschränkung zu umgehen, ist der Langzeitmietvertrag — auch leasehold genannt — zur Referenzlösung geworden, insbesondere für Villen, Häuser und Grundstücke.

Dieser Mietvertrag kann eine maximale Dauer von 30 Jahren pro gesetzlichem Zeitraum erreichen. Er wird beim thailändischen Land Department (entspricht dem Katasteramt) registriert, was ihm eine rechtliche Verbindlichkeit gegenüber Dritten verleiht, insbesondere im Falle eines Verkaufs der Immobilie durch den Eigentümer.

💡 Gut zu wissen

Eigentumswohnungen (Condominium) ermöglichen es Ausländern, im Rahmen von 49 % der Einheiten eines Gebäudes vollen Eigentum zu erwerben. Der 30-Jahre-Mietvertrag betrifft hauptsächlich Häuser, Villen und Grundstücke.

Wie funktioniert der 30-Jahre-Mietvertrag konkret?

Hier sind die Schlüsselpunkte eines gültigen Langzeitmietvertrags in Thailand:

  • Maximale gesetzliche Dauer: 30 Jahre pro Zeitraum (Artikel 540 des thailändischen Zivilgesetzbuches)
  • Pflicht zur Registrierung beim Land Department, um gegenüber Dritten wirksam zu sein
  • Registrierungsgebühren: etwa 1,1 % des gesamten Mietwerts, auf die Parteien aufzuteilen
  • Übertragbarkeit: Der Mietvertrag kann an Dritte abgetreten oder vererbt werden, wenn dies im Vertrag vorgesehen ist
  • Bauarbeiten erlaubt: Der Mieter kann auf dem Grundstück bauen, wenn der Mietvertrag dies ausdrücklich vorsieht

Die Verlängerung des Mietvertrags: eine vertragliche Realität, keine gesetzliche Garantie

Die gängige Praxis besteht darin, einen Mietvertrag von 30 + 30 + 30 Jahren (also theoretisch 90 Jahre) zu unterzeichnen, mit Verlängerungsklauseln im Vertrag. Allerdings erkennt das thailändische Recht diese Klauseln über die erste 30-Jahres-Periode hinaus nicht als verbindlich an.

Mit anderen Worten: Wenn der Grundstückseigentümer stirbt, das Grundstück verkauft oder sich weigert zu verlängern, hat der ausländische Mieter nur wenige rechtliche Möglichkeiten. Einige Anwälte empfehlen, das Recht auf Verlängerung in einem separaten Dokument festzuhalten oder den Mietvertrag mit anderen Strukturen (thailändische Gesellschaft, superficies) zu kombinieren.

⚠️ Achtung

Die automatischen Verlängerungsklauseln (30+30+30) haben im thailändischen Recht einen begrenzten vertraglichen Wert. Sie sind nach 30 Jahren nicht von Gesetzes wegen durchsetzbar. Lassen Sie Ihren Vertrag immer von einem unabhängigen lokalen Anwalt vor der Unterzeichnung überprüfen.

Was sind die Haupt Risiken für einen Ausländer?

  • Tod des Eigentümers: Die Erben sind gesetzlich nicht verpflichtet, den Mietvertrag zu verlängern
  • Verkauf des Grundstücks: Der neue Eigentümer erbt den laufenden Mietvertrag, jedoch nicht unbedingt die Verlängerungsklauseln
  • Schlecht formulierte Verträge: Einige Entwickler bieten nicht registrierte Mietverträge oder solche mit unklaren Klauseln an
  • Fehlende Hypothekengarantie: Im Gegensatz zum vollen Eigentum kann ein Mietvertrag in der Regel nicht als Bankgarantie dienen

✅ Praktischer Tipp

Bevor Sie einen 30-Jahre-Mietvertrag in Thailand unterzeichnen, lassen Sie immer das Grundstückszertifikat (Chanote), die Identität des Eigentümers und die Übertragungsklauseln von einem unabhängigen thailändischen Anwalt des Entwicklers überprüfen. Youssef, ein Auswanderer aus Casablanca in Chiang Mai, hat durch diese Vorsichtsmaßnahme vor dem Kauf seiner Villa einen größeren Rechtsstreit vermieden.

Für weitere Informationen über den gesamten Prozess des Immobilienerwerbs konsultieren Sie unseren umfassenden Leitfaden: Immobilienkauf in Thailand (2026).

⚠️ Hinweis

Dieser Artikel dient nur zu Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Die Gesetze und Vorschriften variieren je nach Land und ändern sich regelmäßig. Konsultieren Sie einen qualifizierten Fachmann für Ihre spezifische Situation.

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FAQ

Kann ein Ausländer wirklich 90 Jahre in einer Immobilie in Thailand mit einem 30+30+30 Mietvertrag wohnen?
In der Praxis ja — vorausgesetzt, der Grundstückseigentümer (oder seine Erben) halten sich an die Verlängerungsklauseln bei jeder Frist. Aber nach thailändischem Recht ist nur die erste 30-Jahres-Periode rechtlich durchsetzbar, wenn sie beim Land Department registriert ist. Die folgenden Perioden hängen von der vertraglichen Bereitschaft des Eigentümers ab. Daher ist es wichtig, dass der Vertrag sorgfältig von einem unabhängigen lokalen Anwalt erstellt wird und dass der Eigentümer langfristig zahlungsfähig und zuverlässig ist.
Muss der Mietvertrag beim Land Department registriert werden?
Ja, die Registrierung ist für jeden Mietvertrag über 3 Jahre unerlässlich. Ohne Registrierung ist der Mietvertrag nur zwischen den beiden unterzeichnenden Parteien wirksam: Wenn der Eigentümer das Grundstück verkauft, ist der neue Eigentümer nicht verpflichtet, Ihren Mietvertrag zu respektieren. Die Registrierung verursacht Gebühren von etwa 1,1 % des gesamten Mietwerts über 30 Jahre. Akzeptieren Sie niemals einen "informellen" nicht registrierten Mietvertrag, egal wie viel Vertrauen Sie dem Verkäufer entgegenbringen.
Gilt der 30-Jahre-Mietvertrag für jede Art von Immobilie in Thailand?
Der 30-Jahre-Leasehold gilt hauptsächlich für Grundstücke, Villen und Einfamilienhäuser. Bei Eigentumswohnungen (Condominium) können Ausländer im Rahmen von 49 % der Einheiten des Gebäudes vollen Eigentum (freehold) erwerben. Beide Optionen existieren je nach Art der Immobilie: Überprüfen Sie immer das geltende Rechtsregime, bevor Sie sich verpflichten.
Kann ein 30-Jahre-Mietvertrag an Kinder oder Erben übertragen werden?
Ja, wenn diese Möglichkeit ausdrücklich im Mietvertrag vorgesehen ist. Die Übertragung durch Erbschaft oder Abtretung an Dritte (Verkauf, Schenkung) muss durch eine spezifische Klausel erlaubt sein. Fehlt diese Klausel, ist der Mietvertrag persönlich und erlischt mit dem Tod des Mieters. Dies ist einer der wichtigsten vertraglichen Punkte, die bei der Unterzeichnung verhandelt werden sollten, insbesondere für Familien, die ihre Erben schützen möchten.
Was ist der Unterschied zwischen einem Leasehold-Mietvertrag und einer thailändischen Gesellschaftsstruktur zum Besitz einer Immobilie?
Einige Ausländer gründen eine thailändische Gesellschaft (Thai Limited Company) mit einer Mehrheit thailändischer Aktionäre, um ein Grundstück im freehold zu besitzen. Diese Struktur ist legal, wenn die thailändischen Aktionäre real und aktiv sind — wird jedoch von den Behörden genau überwacht. Der 30-Jahre-Mietvertrag ist einfacher, transparenter und weniger rechtlichen Risiken ausgesetzt, die mit komplexen Konstruktionen verbunden sind. Beide Optionen haben unterschiedliche Vor- und Nachteile: Ein unabhängiger lokaler Anwalt kann Sie je nach Ihrer Situation und Ihrem Herkunftsland beraten.

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