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Frage / Antwort

Steuerabzüge für Expatriates in Thailand 2026

Manon
Manon SOS-Expat editorial

In Thailand profitieren steuerlich ansässige Expatriates von mehreren gesetzlichen Abzügen: persönlicher Freibetrag von 60.000 THB, Abzug für den Ehepartner (60.000 THB), für jedes Kind (30.000 THB), pauschale Werbungskosten bis zu 100.000 THB und Lebensversicherungsprämien bis zu 100.000 THB. Die Gesamtsumme kann die steuerpflichtige Basis erheblich reduzieren.

Wer kann von den Steuerabzügen in Thailand profitieren?

Um die im thailändischen Steuerrecht (Revenue Code) vorgesehenen Abzüge in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie als steuerlich ansässig in Thailand gelten, das heißt, Sie müssen mindestens 180 Tage im Land innerhalb eines Kalenderjahres verbracht haben. Ihre Nationalität spielt dabei keine Rolle: ob Sie französischer, belgischer, kanadischer, marokkanischer Staatsbürger oder anderer Herkunft sind, die gleichen Regeln gelten, solange Sie in Thailand auf Ihre Einkünfte aus thailändischen Quellen steuerpflichtig sind — oder, ab 2024, auf bestimmte repatriierte ausländische Einkünfte.

💡 Gut zu wissen

Seit dem 1. Januar 2024 besteuert Thailand auch die im Land repatriierten ausländischen Einkünfte im Jahr ihres Erhalts. Die Abzüge gelten für das gesamte steuerpflichtige Einkommen, unabhängig von der Quelle.

Die wichtigsten verfügbaren persönlichen Abzüge

Persönliche und familiäre Freibeträge

  • Persönlicher Freibetrag: 60.000 THB pro Steuerpflichtigem
  • Freibetrag für den Ehepartner: 60.000 THB (wenn der Ehepartner keine eigenen Einkünfte hat)
  • Freibetrag pro Kind: 30.000 THB pro Kind (ohne Begrenzung für Kinder, die vor 2018 geboren wurden; 30.000 THB ab dem 2. Kind für Geburten ab 2018)
  • Freibetrag für unterhaltsberechtigte Eltern: 30.000 THB pro Elternteil (über 60 Jahre alt, mit Einkünften unter 30.000 THB/Jahr)
  • Freibetrag für unterhaltsberechtigte behinderte Personen: 60.000 THB

Abzüge im Zusammenhang mit Beschäftigung und Einkünften

  • Pauschale Werbungskosten: 50 % des Einkommens aus nichtselbstständiger Arbeit, begrenzt auf 100.000 THB pro Jahr
  • Beiträge zum Vorsorgefonds (Provident Fund): bis zu 500.000 THB pro Jahr absetzbar
  • Beiträge zum nationalen Rentenfonds (National Savings Fund): absetzbar innerhalb der gleichen Grenzen

Abzüge im Zusammenhang mit Versicherungen und Ersparnissen

  • Lebensversicherungsprämien: bis zu 100.000 THB pro Jahr (Vertrag von mindestens 10 Jahren)
  • Prämien für persönliche Krankenversicherungen: bis zu 25.000 THB pro Jahr
  • Prämien für Krankenversicherungen für Eltern: bis zu 15.000 THB pro Jahr
  • Investitionen in Rentenfonds (RMF): bis zu 30 % des steuerpflichtigen Einkommens, begrenzt auf 500.000 THB (bei Kombination von RMF und anderen Altersvorsorgeprodukten)
  • Investitionen in thailändische Aktienfonds (SSF): bis zu 30 % des steuerpflichtigen Einkommens, begrenzt auf 200.000 THB

Abzüge für Spenden und Zinsen

  • Spenden an anerkannte Organisationen: bis zu 10 % des Nettoeinkommens nach anderen Abzügen
  • Zinsen für Immobilienkredite: bis zu 100.000 THB pro Jahr (für eine Immobilie in Thailand)

⚠️ Achtung

Die Obergrenzen und Bedingungen können sich jedes Jahr ändern. Überprüfen Sie immer die aktuellen Beträge beim thailändischen Finanzamt (Revenue Department) oder einem lokalen Steueranwalt, bevor Sie Ihre Steuererklärung einreichen.

Wie kann man seine Steuerlast in Thailand legal optimieren?

Die Kombination aus persönlichen und familiären Freibeträgen, Lebensversicherungsabzügen, RMF-Beiträgen und Werbungskosten ermöglicht es in vielen Fällen, die steuerpflichtige Basis erheblich zu senken. Zum Beispiel konnten Fatima (marokkanische Staatsbürgerin, die seit 3 Jahren in Bangkok lebt) und Pierre-Luc (Quebecker, der in Chiang Mai arbeitet) beide ihren effektiven Steuersatz um mehrere Punkte senken, indem sie ihre Abzüge bereits im ersten Jahr richtig strukturierten.

✅ Praktischer Tipp

Bewahren Sie alle Ihre Nachweise (Versicherungsverträge, Beitragsquittungen, Geburtsurkunden für Kinder und unterhaltsberechtigte Eltern) während des gesamten Steuerjahres auf. Die jährliche Steuererklärung in Thailand muss zwischen Januar und März für die Einkünfte des Vorjahres eingereicht werden.

Für eine umfassende Analyse Ihrer steuerlichen Situation in Thailand konsultieren Sie bitte unseren Referenzleitfaden: Steuern in Thailand für Expatriates (2026).

🔗 Offizielle Quellen

⚠️ Hinweis

Dieser Artikel dient nur zu Informationszwecken und stellt keine rechtliche oder steuerliche Beratung dar. Die thailändischen Steuer- und Rechtsvorschriften ändern sich regelmäßig. Konsultieren Sie einen qualifizierten Fachmann für Ihre spezifische Situation.

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FAQ

Kann ein Expatriate in Thailand, der weniger als 180 Tage bleibt, von Steuerabzügen profitieren?
Nein. Wenn Sie weniger als 180 Tage in Thailand innerhalb eines Kalenderjahres verbringen, gelten Sie nicht als steuerlich ansässig in Thailand. Sie sind nur auf Ihre Einkünfte aus thailändischen Quellen steuerpflichtig, ohne Zugang zu den im Revenue Code vorgesehenen persönlichen und familiären Abzügen. In diesem Fall kann ein Pauschalsatz je nach Einkommensart gelten.
Sind die in meinem Herkunftsland abgeschlossenen Krankenversicherungsprämien in Thailand absetzbar?
In der Regel sind nur die Prämien für Krankenversicherungen, die bei in Thailand zugelassenen Gesellschaften abgeschlossen wurden, steuerlich absetzbar (bis zu 25.000 THB/Jahr für den Versicherten). Verträge, die im Ausland abgeschlossen wurden — bei einem belgischen, schweizerischen, kanadischen oder anderen Versicherer — sind nicht für diesen lokalen Abzug berechtigt. Es kann jedoch sinnvoll sein, zu überprüfen, ob ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Thailand und Ihrem Herkunftsland spezifische Regelungen vorsieht.
Kann der in Thailand arbeitende Ehepartner auch den Ehepartnerabzug geltend machen?
Nein. Der Ehepartnerabzug von 60.000 THB ist nur anwendbar, wenn der Ehepartner keine eigenen Einkünfte hat. Wenn beide Ehepartner in Thailand arbeiten, reicht jeder seine eigene Steuererklärung ein und profitiert nur von seinem persönlichen Freibetrag von 60.000 THB. Ein Paar kann jedoch in bestimmten Fällen eine gemeinsame Erklärung abgeben — ein lokaler Steuerberater kann Ihnen helfen, die vorteilhafteste Option zu bestimmen.
Wie erklärt man seine Einkünfte und Abzüge in Thailand?
Die jährliche Einkommenssteuererklärung (Formular PND 90 oder PND 91 je nach Einkommensart) muss zwischen Januar und März für die Einkünfte des Vorjahres eingereicht werden. Dies kann online über das Portal des Revenue Department (rd.go.th) oder persönlich in einem lokalen Büro erfolgen. Alle Abzüge müssen durch offizielle Dokumente (Verträge, Quittungen, Zertifikate) nachgewiesen werden. Ein lokaler Steuerberater oder Buchhalter kann diesen Prozess erleichtern, insbesondere wenn Ihre Einkünfte aus mehreren Ländern stammen.
Unterliegen die in Thailand repatriierten ausländischen Einkünfte denselben Abzügen?
Ja. Seit der steuerlichen Klarstellung von 2024 werden die in Thailand repatriierten ausländischen Einkünfte im Jahr ihres Erhalts in das gesamte steuerpflichtige Einkommen integriert. Die gleichen Abzüge und persönlichen Freibeträge gelten für das gesamte steuerpflichtige Nettoeinkommen, unabhängig davon, ob es aus thailändischen oder ausländischen Quellen stammt. Es wird dringend empfohlen, einen Steueranwalt zu konsultieren, um Ihre Situation zu optimieren und eine doppelte Besteuerung zu vermeiden, wenn Ihr Herkunftsland (Frankreich, Schweiz, Kanada, Marokko usw.) ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Thailand abgeschlossen hat.

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